Klage

Nach dem knappen Abstimmungsergebnis im Gemeinderat für den Solarpark (11 : 10), in geheimer Wahl beschlossen, haben wir bei der Gemeinde Buttstädt einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gestellt. Unser Ziel: Die Bürger sollen selbst entscheiden, ob sie diesen Solarpark wollen oder nicht.

Der Bürgermeister hat unseren Antrag aufgrund von Formfehlern abgelehnt. Das Land Thüringen sieht in solchen Fällen kein Widerspruchsrecht vor. So bleibt uns nur der Klageweg. Fachanwälte haben den abschlägigen Bescheid in unserem Auftrag geprüft. Im Ergebnis haben wir am 11. Mai 2026 beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen die Gemeinde Buttstädt eingereicht. Dabei wird sich die gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht allein um den Solarpark drehen, sondern auch um eine Frage grundsätzlicher Natur: Darf Bürgerbeteiligung an vermeintlich formalen Fehlern scheitern, wenn viele Menschen einer Region ernsthafte Bedenken haben? 

Über jede Ausgabe für die Klage werden wir euch hier und auf unserer Kanal ins Bild setzen. Transparenz ist Ehrensache!

Datum Verwendung Betrag
02.06.2026 Rechnung des Verwaltungsgerich (Prozess Einleitung) 1215,00€